Adressen von Versicherungen


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Suchen Sie Anschrift oder Telefonnummer einer Versicherung?

Mit unserer Datenbank können Sie einfach und schnell nach Versicherungen wie Krankenversicherung,Kfz,Leben,Berufsunfähigkeit,Haftpflicht,Unfall-Versicherungen suchen,
ob Name Anschrift oder Telefon



Kontakt - Hier können Sie sich mit uns in Verbindung setzen

Auf unserer Internetseite werden Versicherungs-Adressen angezeigt (Name , Adresse, Telefonnummer ,usw.)

Bei Fragen oder Problemen mit einem Versicherung wenden
Sie sich dazu direkt an die entsprechende Versicherung.

Kontaktdaten zu allen Versicherungen finden Sie auf unseren Seiten.

Ein Frage Wie:
" Meine Lebensversicherung Nr. 434344444366 ist bei Ihnen und ich möchte ...."
KÖNNEN wir nicht beantworten da WIR KEINE Versicherung sind
sondern lediglich Versicherungs-Adressen anzeigen !!!


Name: 

E-Mail:

10+12=




Was Beim Schaden?
Wenn ein Schaden entstanden ist,sollten Sie den Schaden
schnellstmöglich der Versicherung melden.
Die meisten Versicherer haben eine Schadens-Hotline die
rund um die Uhr besetzt ist. Hier bekommen Sie auch Informationen
über die nächsten Schritte.



Familienversicherung
Eine Familienversicherung erfasst die beitragsfreie Mitversicherung
von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Familienversicherung ist grundsätzlich bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres durchführbar.


Hundeversicherung
Jeder Hundehalter ist für Schäden die sein Hund verursacht haftpflichtig zu machen.
Welche Leistungen sollten in der Haftpflicht für Hunde enthalten sein?
Deckungssumme für Personen und Sachschäden mindestens 3.000.000€
Das Führen ohne Leine
Teilnahme an Veranstaltungen
Durchführung von Agility
ungewollter Deckakt
Mietsachschäden an Gebäuden

 

 



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News

Die HUK-Coburg hat
im vergangenen über 8,5 Millionen
Fahrzeuge Versichert.
2009/2010 konnten über 150.000
neue Kunden gewonnen werden


Unvollständige Angaben im Antragsformular
Laut Urteil (20 U 195/07) darf eine Versicherungen nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn sie den Fehler bemerkt und trotzdem beim Kunden nicht nachgefragt habe. Im verhandelten Fall hatte der Kläger den Antrag nur unvollständig ausgefüllt. Die Versicherung beanstandete aber das nicht und stellte auch keine Nachfrage. Als die Versicherung später den Vertrag auf dessen Grund kündigen wollte, scheiterte aber vor Gericht mit der Begründung: Ersichtlich unvollständigen oder unklaren Angaben müsse eine Versicherung vor dem Vertragsabschluss nachgehen.